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Honorar
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Die Abrechnung der medizinischen Leistungen erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) Höchstsatz.
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Das Honorar für eine Therapiestunde beträgt 75 Euro.
Die Erstanamnese kostet 45 Euro.
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In meinem Honorar sind die Kosten für Laboruntersuchungen nicht enthalten. Die Abrechnung von Laborleistungen werden dem Patienten direkt vom Labor in Rechnung gestellt.
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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Heilpraktikerleistungen.
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Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ist eine Erstattung der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen in Abhängigkeit vom Versicherungsvertrag möglich. Bitte besprechen Sie mit Ihrer Versicherung, welche Kosten Sie erstattet bekommen.